| Aktuell, Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen Landessozialgericht Hamburg hebt Entscheidung zur Bezahlkarte auf

Der Informationsverbund Asyl & Migration informiert über eine wichtige Entscheidung des Landessozialgerichts Hamburg: 

Im Juli 2024 hatte ein Beschluss des Hamburger Sozialgerichts für Aufsehen gesorgt, in dem die starre Beschränkung von Bargeld für Personen, die Leistungen über die sogenannte Bezahlkarte erhalten, für rechtswidrig erklärt worden war. Das Landessozialgericht Hamburg hat diese Entscheidung nun am 17. September 2024 aufgehoben, da es keinen ausreichenden Grund für eine entsprechende Anordnung sieht.

Das Sozialgericht Hamburg hatte das Amt für Migration in einem Eilverfahren dazu verpflichtet, einer schwangeren Antragstellerin und ihrem Kleinkind den notwendigen Mehrbedarf für die Schwangerschaft bzw. die Bedarfserhöhung für ihr Kind als zusätzlichen Barbetrag auszuzahlen oder den Bargeldrahmen auf der Bezahlkarte zu erhöhen. Das Sozialgericht sah das gesetzliche Ermessen in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Bargeldbeträge nicht ordnungsgemäß ausgeübt. Eine starre Obergrenze von Bargeldabhebungen (50 bzw. 10 €) berücksichtige nicht die individuellen Lebenssituationen der Leistungsberechtigten.

Das Landessozialgericht Hamburg sieht hingegen keinen Anordnungsgrund und hat den Beschluss aufgehoben (bzgl. des Kindes; Mehrbedarfe für Schwangerschaft waren zwischenzeitlich mit der Geburt des Kindes entfallen). Wesentliche Nachteile, die im Wege eines Eilverfahrens verhindert werden müssten, drohten jedenfalls für die Zeit in der Aufnahmeeinrichtung nicht. Weder die höheren Kosten für Waren und Dienstleistungen noch der Mehraufwand zur Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs oder die Dauer der eingeschränkten Bargeldauszahlungen würden ein unzumutbares Maß oder eine besondere Schwere erreichen. Allein in der Begrenzung der monatlichen Verfügungsmöglichkeit über Bargeld liege kein wesentlicher Nachteil.

Hier finden Sie den Beschluss des LSG.

Der Auffassung des Landessozialgerichts hat sich auch das Sozialgericht München angeschlossen.

Hier finden Sie den Beschluss des SGM.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand Dezember 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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