| LSG NRW: Anspruch auf SGB II mit Fiktionsbescheinigung auf § 16b für Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainische Staatsangehörigkeit

Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V., GGUA informiert zum Beschluss des Landessozialgerichts NRW vom 19. Oktober 2023:

Nach wie vor gibt es Rückmeldungen aus Beratungsstellen, nach denen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine mit Fiktionsbescheinigung, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit haben, von einigen Jobcentern in NRW die Leistungen hartnäckig verweigert werden.

Die Jobcenter führen in ihren Ablehnungen vor allem drei vermeintliche Argumente gegen einen Leistungsanspruch an:

· Die Betroffenen hätten keine oder keine ausreichende Arbeitserlaubnis in ihrer Fiktionsbescheinigung und deshalb seien sie gem. § 8 Abs. 2 SGB II ausländerrechtlich nicht erwerbsfähig.

· Sie hätten keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, weil sie keine „Bleibeperspektive“ hätten und ihr Aufenthalt nur kurzfristig angelegt sei.

· Sie hätten keinen Aufenthaltstitel, somit kein Aufenthaltsrecht und seien daher leistungsberechtigt nach AsylbLG statt SGB II.

Nun hat ganz aktuell das Landessozialgericht NRW (LSG NRW, Beschluss vom 19. Oktober, L 6 AS 873/23 B ER, www.t1p.de/guqdy) zu der Frage eine Eilentscheidung getroffen und bestätigt: Die Leistungsverweigerung wegen der drei oben genannten Argumente ist – jedenfalls aller Voraussicht nach – rechtswidrig. Es bestehe ein Anspruch auf SGB-II-Leistungen, da sowohl die ausländerrechtliche Erwerbsfähigkeit (auch mit nur eingeschränkter Arbeitserlaubnis für 120 Tage im Jahr), als auch der gewöhnliche Aufenthalt (zukunftsoffener Verbleib), als auch der rechtmäßige Aufenthalt (aufgrund der Fiktionswirkung) erfüllt seien.

Hier gibt es eine aktualisierte ausführliche Arbeitshilfe zu der Thematik „Anspruch auf SGB II-Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainische Staatsangehörigkeit“.

 

Projekt Q – Büro zur Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung

Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V.

Hafenstraße 3 - 5

48153 Münster

www.ggua.de

 

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand März 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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