| Gemeinsames europäisches Asylsystem Neue Asylagentur: Etappenziel auf dem Weg zu einem einheitlichen Schutzsystem der EU
Pressemitteilung des Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration vom 29. Mai 2018:
Das Asylrecht liegt nahezu vollständig in der Hand der EU, aber die Mitgliedstaaten legen die Gesetzgebung sehr unterschiedlich aus. Es ist ungewiss, ob sich die EU noch in der 2019 endenden Legislaturperiode auf eine umfassende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) einigt. Lediglich darüber, wie die neue Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) ausgestaltet wird, haben das Europäische Parlament und der Rat bereits einen Konsens gefunden: Sie soll die Arbeit der nationalen Asylbehörden harmonisieren und das Asylsystem insgesamt europäisieren. Die EUAA könnte dazu beitragen, dass sich gleiche Beurteilungsmaßstäbe herausbilden, an denen sich die Behörden orientieren, so dass die Mitgliedstaaten künftig einheitlicher über Asylverfahren entscheiden.
Berlin, 29. Mai 2018. Ende Juni kommen die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Rats zusammen, um darüber zu beraten, welche Reformen des europäischen Asylsystems die EU als nächstes umsetzen sollte. Über die geplante neue Dublin-Verordnung und über die Asylverfahrensverordnung herrscht Uneinigkeit. Hingegen haben sich der Rat und das Parlament bereits darauf geeinigt, das europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (European Asylum Support Office, EASO) durch eine neue Asylagentur zu ersetzen. Der SVR-Forschungsbereich erläutert in seiner Kurzinformation, welche Kompetenzen die EUAA besitzen wird, inwiefern diese umfassender sein werden als die des EASO und analysiert, welche Chancen das bietet. Die Kurzinformation wurde von der Stiftung Mercator gefördert.
Dr. Jan Schneider, der Leiter des SVR-Forschungsbereichs, beschreibt die gegenwärtigen Probleme des GEAS: „Gegenwärtig laufen die Asylverfahren in den EU-Mitgliedstaaten trotz gemeinsamer Rechtsgrundlagen unterschiedlich ab. Besonders gravierend sind die teilweise stark abweichenden Schutzquoten für die gleichen Herkunftsländer; die Rede von der ‚Schutzlotterie‘ ist weiterhin nicht ganz von der Hand zu weisen.“
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auch in einer ausführlichen Publikation des Sachverständigenrates, welche Sie hier finden.