| Gemeinsames europäisches Asylsystem Neue Asylagentur: Etappenziel auf dem Weg zu einem einheitlichen Schutzsystem der EU

Pressemitteilung des Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration vom 29. Mai 2018:

Das Asylrecht liegt nahezu vollständig in der Hand der EU, aber die Mitgliedstaaten legen die Gesetzgebung sehr unterschiedlich aus. Es ist ungewiss, ob sich die EU noch in der 2019 endenden Legislaturperiode auf eine umfassende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) einigt. Lediglich darüber, wie die neue Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) ausgestaltet wird, haben das Europäische Parlament und der Rat bereits einen Konsens gefunden: Sie soll die Arbeit der nationalen Asylbehörden harmonisieren und das Asylsystem insgesamt europäisieren. Die EUAA könnte dazu beitragen, dass sich gleiche Beurteilungsmaßstäbe herausbilden, an denen sich die Behörden orientieren, so dass die Mitgliedstaaten künftig einheitlicher über Asylverfahren entscheiden.

Berlin, 29. Mai 2018. Ende Juni kommen die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Rats zusammen, um darüber zu beraten, welche Reformen des europäischen Asylsystems die EU als nächstes umsetzen sollte. Über die geplante neue Dublin-Verordnung und über die Asylverfahrensverordnung herrscht Uneinigkeit. Hingegen haben sich der Rat und das Parlament bereits darauf geeinigt, das europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (European Asylum Support Office, EASO) durch eine neue Asylagentur zu ersetzen. Der SVR-Forschungsbereich erläutert in seiner Kurzinformation, welche Kompetenzen die EUAA besitzen wird, inwiefern diese umfassender sein werden als die des EASO und analysiert, welche Chancen das bietet. Die Kurzinformation wurde von der Stiftung Mercator gefördert.

Dr. Jan Schneider, der Leiter des SVR-Forschungsbereichs, beschreibt die gegenwärtigen Probleme des GEAS: „Gegenwärtig laufen die Asylverfahren in den EU-Mitgliedstaaten trotz gemeinsamer Rechtsgrundlagen unterschiedlich ab. Besonders gravierend sind die teilweise stark abweichenden Schutzquoten für die gleichen Herkunftsländer; die Rede von der ‚Schutzlotterie‘ ist weiterhin nicht ganz von der Hand zu weisen.“

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Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auch in einer ausführlichen Publikation des Sachverständigenrates, welche Sie hier finden.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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