| Newsletter Newsletter August 2024

Liebe Leserinnen und Leser,

wer rechtlich als Flüchtling gilt und welche Rechte damit einhergehen, folgt aus der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), deren Verabschiedung sich am 28.07.2024 zum 73. Mal jährte. Seit dem sogenannten Asylkompromiss 1993, der das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl einschränkte – in den letzten zehn Jahren waren nur rund 1 % der Asylantragstellerinnen Deutschland asylberechtigt nach Artikel 16a GG, wie sich aus den Schlüsselzahlen Asyl für das 1. Halbjahr 2024 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ergibt – folgt ein Schutzstatus  für Schutzsuchende in Deutschland ganz überwiegend durch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Sinne der GFK, den subsidiären Schutz und die nationalen Abschiebungsverbote. Die bereinigte Schutzquote, bei der die formellen Entscheidungen des BAMF, also ohne inhaltliche Prüfung des Asylantrags, herausgerechnet werden, betrug im ersten Halbjahr 2024 63,1 %: 16,8 % der Asylsuchenden erhielten den Flüchtlingsschutz nach der GFK, 36,7 % den subsidiären Schutz und 9,3 % ein nationales Abschiebungsverbot. Sie ist damit geringer als die bereinigte Schutzquote des gesamten vergangenen Jahres mit 68,7 %.

Neben der Flüchtlingsdefinition ist das Prinzip der Nichtzurückweisung, auch Non-Refoulement-Prinzip genannt, elementarer Bestandteil der GFK (Art. 33). Danach dürfen Menschen, denen in ihrem Herkunftsland Verfolgung droht, nicht dorthin abgeschoben werden. Wie das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer Pressemitteilung vom 26.07.2024 ausführt, leite sich aus dem Zurückweisungsverbot die Verpflichtung zur Durchführung fairer und effektiver Asylverfahren ab. Deren Notwendigkeit betonen auch die Landesflüchtlingsräte, Pro Asyl und Amnesty International gemeinsam mit 23 weiteren Organisationen in einem Statement vom 16.07.2024 zu zivilgesellschaftlichen Prioritäten für die notwendige gesetzliche Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland, welche in weiten Teilen im Sommer 2026 in Kraft tritt (siehe hierzu Reformstand des GEAS vom 22.07.2024). In ihrem Statement fordern die flüchtlingssolidarischen Organisationen eine menschrechtskonforme Umsetzung der GEAS-Reform, um die „Erosion rechtsstaatlicher Standards“ in der EU nicht weiter voranzutreiben. Neben fairen Asylverfahren zähle dazu auch unabhängige und durchgängige Asylverfahrensberatung, effektiver Rechtsschutz, keine Inhaftierung schutzsuchender Menschen, der Schutz vulnerabler Gruppen – insbesondere von Kindern – und ein starkes Menschrechts-Monitoring. Die Einführung eines unabhängigen Menschenrechts-Monitorings ist laut der Unterzeichnerinnen eine der wenigen positiven Regelungen der Reform.

In diesem Newsletter thematisieren wir die weit verbreitete Rechtlosigkeit der Schutzsuchenden an den europäischen Außengrenzen und die Situation geflüchteter Romnja aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ in Deutschland. Außerdem informieren wir über den Umsetzungsstand der Bezahlkarte und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW zum subsidiären Schutz für syrische Schutzsuchende.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand Dezember 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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