| Aktuell, Newsletter Newsletter November 2021
Liebe Leserinnen und Leser!
Zur Sitzung des Integrationsausschusses am 10.11.2021 nahm der Minister für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Joachim Stamp, in einem schriftlichen Bericht Stellung zu der aktuellen „Aufnahmesituation für geflüchtete Afghaninnen und Afghanen".
Danach habe NRW nach der Machtergreifung der Taliban und den daraus resultierenden Evakuierungsmaßnahmen bis zum 03.11.2021 insgesamt 1.419 Personen (evakuierte Personen sowie weitere Personen im Rahmen der organisierten Ausreise) eine kurzfristige Unterkunft in Landeseinrichtungen gewährleistet.
Die evakuierten Personen seien mit einem Visum nach Deutschland eingereist. Nicht alle hätten danach eine Aufnahmezusage bekommen. Diese seien vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowohl darüber informiert als auch darauf hingewiesen worden, dass für sie die Möglichkeit besteht, einen Asylantrag zu stellen. Afghanische Staatsangehörige, die vor Ort in Afghanistan für deutsche Behörden tätig waren (sog. afghanische Ortskräfte plus deren Familien), könnten eine Aufnahme auf die sogenannte Ortskräfteliste erreichen. Hierfür könnten sie sich an ihre ehemaligen deutschen Arbeitgeberinnen bzw. die jeweiligen Ressortbeauftragten wenden.
Laut dem Bericht halten sich Personen, die keinen Asylantrag bzw. keinen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gestellt haben, nach Ablauf ihres Visums unerlaubt in Deutschland auf.
PRO ASYL kritisierte in einem Artikel vom 24.09.2021 bereits die Verfahren bezüglich der Ortskräfte, denn viele von diesen würden nur schleppend vorangehen. Bei einigen Betroffenen sei sogar die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abgelehnt worden, mit der Begründung, dass durch bestimmte Vertragskonstellationen laut den Vorgaben der Bundesregierung keine Berechtigung für eine Aufnahme bestehe, wie beispielsweise bei einer Selbstständigkeit.
In einer Pressemitteilung vom 18.10.2021 forderte PRO ASYL, dass es neue Bundes- und Landesaufnahmeprogramme geben müsse, die sichere Ausreisen organisieren, weitere Aufnahmen für besonders gefährdete Afghaninnen zusagen, einen schnelleren Familiennachzug realisieren und die Angehörigen von in Deutschland lebenden Menschen schützen.
In dieser Ausgabe des Newsletters berichten wir über die aktuelle Situation an der polnisch-belarussischen Grenze und über Seenot – Rettungsaktionen und Fluchtwege in Europa. Außerdem werfen wir einen Blick auf die Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW und auf die gesundheitliche Versorgung von Migrantinnen.