| Dublin-Verordnung Pressemitteilung zur geplanten Rücküberstellung eines schwer kranken Iraners nach Italien
Anbei finden Sie eine Pressemitteilung des Kölner Flüchtlingsrat e.V. vom 27. Mai 2019:
Drohende Dublin-Abschiebung eines iranischen Baha’i nach Italien am kommenden Mittwoch:
Der Flüchtling wurde im Iran schwer gefoltert, ist suizidgefährdet und leidet u.a. unter Posttraumatischer Belastungsstörung
Fachärztliche Behandlung und Versorgung sind in Italien nicht sichergestellt
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. kritisiert die für kommenden Mittwoch (03:30 Uhr) geplante Abschiebung eines 32jährigen Iraners nach Italien und fordert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf, vom sog. Selbsteintrittsrecht nach der Dublin III-VO Gebrauch zu machen und das Asylverfahren in Deutschland durchzuführen. Andernfalls fürchtet der Flüchtlingsrat aufgrund schwerer psychischer Erkrankungen um sein Leben.
Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates e.V: „Es wimmelt nur so von Verfahrensfehlern. Der Iraner gehört zu den besonders schutzbedürftigen Personen nach der Aufnahmerichtlinie-EU, ist aufgrund erlittener Folter schwer psychisch krank und muss fachärztlich engmaschig behandelt werden. In Italien gibt es hierfür keinen Zugang. Das Asylverfahren muss deshalb in Deutschland durchgeführt werden!“
Der Iraner ist Angehöriger der Baha’i-Religion und wurde deswegen im Iran zunächst bedroht und dann mehrfach inhaftiert und in Haft schwer gefoltert.
Er konnte über Italien nach Deutschland flüchten und stellte in Bremen einen Asylantrag. Bereits bei der Anhörung im BAMF brach er zusammen. Im Anhörungsprotokoll wurde vermerkt, dass der Antragsteller psychologische Hilfe brauche. In einer der Erstaufnahmeeinrichtungen musste er erstmals in einem psychiatrischen Krankenhaus behandelt werden und wurde medikamentös eingestellt.