| Rechtliche Vorgaben zur Landesaufnahme Rechtsstellung anerkannter Flüchtlinge in den Aufnahme-Einrichtungen des Landes

Runderlass des MIK vom 8. Juli 2016:

Die Verlängerung der Wohnverpflichtung nach § 47 AsylG sowie die beschleunigte Bearbeitung von Asylanträgen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben dazu geführt, dass Asylsuchende vermehrt noch während des Aufenthaltes in den Landesaufnahmeeinrichtungen ihre Anerkennungsbescheide erhalten haben.

Aus gegebener Veranlassung weise ich in diesem Zusammenhang auf folgende Rechtslage hin:

Mit der Asylanerkennung oder der Zuerkennung subsidiären Schutzes  endet auch die Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen (§ 48 Nr. 2 AsylG). Eine Zuweisungsentscheidung nach § 50 Abs. 5 AsylG ist in diesen Fällen nicht mehr möglich.

Soweit die Betroffenen teilweise noch weiter in den Aufnahmeeinrichtungen wohnen, erfolgt dies auf freiwilliger Basis. Diese Tatsache lässt insbesondere nicht den Schluss des Fortbestehens der bisherigen aufenthaltsrechtlichen oder sozialrechtlichen Zuständigkeit zu.

Aufgrund der erfolgten Anerkennung genießen die Betroffenen Freizügigkeit innerhalb des Bundesgebietes und können ihren Wohnort grundsätzlich frei wählen. Jede Kommune ist verpflichtet, die betreffenden Personen aufzunehmen. Mit der Wohnsitznahme in einer Kommune wird die örtliche Ausländerbehörde zuständig.

Die Bezirksregierung Arnsberg wird - ähnlich dem Verfahren beim sog. Resettlement - mit dem Ziel der Unterstützung der anerkannten Flüchtlinge und ihrer möglichst bedarfsgerechten Unterbringung den Kontakt mit in Frage kommenden Kommunen suchen, um vermittelnd bzw. beratend nach Möglichkeit zu einvernehmlichen Lösungen zu gelangen.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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