| Aktuell, Aufenthaltsgestattung und Duldung, Aufenthaltserlaubnis Vorgriffserlasse zum "Chancen-Aufenthaltsrecht": Die aktuelle Lage in Rheinland-Pfalz, Hessen, Schleswig-Holstein und Baden Württemberg
Das Rheinland-Pfälzische Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration hat mit Bezug zum erwarteten Inkrafttreten des geplanten "Chancen-Aufenthaltsrecht" nach der Sommerpause des Bundestags per Erlass vom 15.07.2022 mitgeteilt:
"Ausländischen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen des Chancen-Aufenthaltsrechts gemäß § 104c AufenthG-E erfüllen, soll deshalb eine Ermessensduldung auf der Rechtsgrundlage des § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG erteilt werden."
Zur Begründung heißt es in dem Rundschreiben, dass ein erhebliches öffentliches Interesse daran bestünde, bei in Zukunft anspruchsberechtigten Personen bereits jetzt von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abzusehen.
Den Vorgriffserlass in Rheinland-Pfalz können Sie hier einsehen.
Auch in Hessen wurde am 19.07.2022 ein sogenannter Vorgriffserlass vom Ministerium des Innern und für Sport an die Ausländerbehörden verschickt.
Dort gilt fortan, dass "bis zum Inkrafttreten des sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetzes im Hinblick auf die Erteilung einer Ermessensduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG bei der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen, ob dem Betroffenen nach Aktenlage voraussichtlich ein Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c-E zukommen wird. In diesen Fällen wird vorbehaltlich atypischer Einzelfälle regelmäßig eine Ermessensduldung erteilt werden können."
Den Vorgriffserlass in Hessen können Sie hier einsehen.
In Schleswig Holstein hat das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein (MIKWSSH) am 12. August 2022 mitgeteilt, dass "fachaufsichtlich keine Einwände geltend gemacht werden, wenn die Zuwanderungs- und Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein Bemühungen hinsichtlich der Aufenthaltsbeendigung von absehbar unter die angekündigte Regelung fallenden Ausländerinnen und Ausländern, soweit es sich nicht um Rückführungsfälle aufgrund einer bereits erfolgten Anerkennung eines Schutzstatus in einem sicheren Drittstaat handelt, zunächst nicht priorisieren."
Den Vorgriffserlass in Schleswig-Holstein können Sie hier einsehen.
In Baden Württemberg wird mit Beschluss des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg vom 2. August 2022 betont, gemäß des neuen Koalitionsvertrages "die Spielräume des § 25b AufenthG zu nutzen, um Geflüchteten einen rechtmäßigen Aufenthalt zu ermöglichen". Gleichzeitig werden die Ausländerbehörden angehalten, "die weitere Ausgestaltung des § 25b AufenthaltG (neu) und etwaige weitere Rechtsprechungen zu § 25b AufenthG (neu) abzuwarten.
Den Vorgriffserlass in Baden-Württemberg können Sie hier einsehen.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Chancen-Aufenthaltsrecht können Sie hier nachlesen.
Informationen zum Erlass in NRW finden Sie hier.