| Aktuell, weitere vulnerable Gruppen, Aufenthaltsgestattung und Duldung, Gesundheit Schutz schwerkranker Ausländer*innen verbessern
Der Deutsche Anwaltverein nimmt die derzeitigen Beratungen innerhalb der Ampelkoalition bezüglich eines weiteren migrationsrechtlichen Gesetzespaketes zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass eine Anpassung der Regelungen zum Nachweis von schwerwiegenden Erkrankungen von Ausländerinnen und Ausländern dringend geboten ist. Die Vorschriften zur Geltendmachung von Erkrankungen auf Duldungsebene (§ 60a Abs. 2c/d Aufenthaltsgesetz (AufenthG)) sowie auf der Ebene von Abschiebungsverboten (§ 60 Abs. 7 AufenthG) wurden in den zurückliegenden Legislaturperioden mehrfach verschärft und begegnen seither erheblichen rechtlichen Bedenken. Gemeinsam mit der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e. V. (BAfF) wurde von Mitgliedern des Gesetzgebungsausschusses Migrationsrecht des Deutschen Anwaltvereins bereits im Jahr 2020 ein Vorschlag zur Reformierung der gesetzlichen Regelungen erarbeitet. Dieser soll mit der vorliegenden Stellungnahme näher erläutert werden.
Vorsorglich weist der Deutsche Anwaltverein darauf hin, dass in einem weiteren migrationsrechtlichen Gesetzgebungsverfahren fachkundigen Institutionen genügend Zeit für Stellungnahmen bleiben muss. Die (bedauerlicherweise auch unter der Ampelkoalition fortgesetzte) Praxis, Stellungnahmen innerhalb weniger Tage anzufordern, ist scharf zu kritisieren und unbedingt zu beenden. Gesetzgeberische Entscheidungen zu sensiblen migrationsrechtlichen Themen sollten auf der Basis von fundierten Rückmeldungen aus der Wissenschaft und Praxis erfolgen. Für derartige Rückmeldungen werden typischerweise mehr als nur einige wenige Tage benötigt. In einem Gesetzgebungsverfahren zu gesundheitsbezogenen Fragen sind insbesondere die Interessenverbände der Ärztinnen und Ärzte angemessen zu beteiligen.