| Aktuell Stellungnahme betreffend Forderungen der Jobcentern an Patinnen und Paten
Stellungnahme des Niedersächsischen Flüchtlingsrat e.V. vom 12. November 2018:
Nachfolgende Hinweise und (Muster für) Stellungnahmen zu den Rückforderungen von Sozialleistungen aufgrund von Verpflichtungserklärungen für syrische Verwandte wurden von Bernd Tobiassen vom Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Aurich e.V. – Migrations- und Flüchtlingsberatung – erstellt. Wir sind über diese neuen, qualifizierten Vorlagen und Hinweise hocherfreut und stellen sie nachfolgend zur Verfügung.
Stellungnahme zu Rückforderungen von Sozialleistungen wg. Verpflichtungserklärung für syrische Verwandte
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
anbei übersende ich zwei Stellungnahmen zu den Forderungen von Jobcentern an Personen, die Verpflichtungserklärungen für syrische Verwandte abgegeben haben und jetzt mit Rückforderungen von Sozialleistungen konfrontiert werden. Die Stellungnahmen können als Muster und Argumentationshilfe dienen, wenn Jobcenter Leistungen zurückverlangen.
- Verpflichtungserklärung nach 22.12.2014 – Stellungnahme Rückforderung
- Verpflichtungserklärung vor 22.12.2014 – Stellungnahme Rückforderung
Viele Personen, die in den Jahren 2013 bis 2015 Verpflichtungserklärungen zur Aufnahme syrischer Verwandter aufgrund der Landesaufnahmeanordnungen vom 30.8.2013, 3.3.2014 und 22.12.2014 abgegeben haben, erhalten zur Zeit Ankündigungen oder Bescheide von Jobcentern, mit denen die Sozialleistungen zurückgefordert werden, die den syrischen Verwandten vom Jobcenter gewährt wurden, nachdem die Verwandten als Flüchtlinge anerkannt wurden und dann Leistungen nach dem SGB II beantragt haben.