| Kommunale Unterbringungskonzepte Unterbringungskonzepte mit Mindeststandards
In nur wenigen öffentlich zugänglichen kommunalen Unterbringungskonzepten werden Mindeststandards definiert. Hier finden Sie zwei Beispiele:
Beispiel: Münster
Bereits seit 2001 gibt es in Münster ein „Konzept zur Integration und Unterbringung von Flüchtlingen“. Am 13.12.2000 wurde es im Rat der Stadt Münster beschlossen und die Verwaltung zudem beauftragt konzeptionelle Grundlagen zur Betreuung und Integration von Flüchtlingen zu erarbeiten.
Ziel des Konzepts ist eine gleichmäßige Verteilung von Gemeinschaftsunterkünften (GUs) über das Stadtgebiet und die bauliche Integration dieser in das jeweilige Wohnumfeld. Es sollen neue GUs geschaffen werden, die ca. 50 Unterbringungsplätze umfassen. Jeder Person sollen mindestens 12 qm zur Verfügung stehen und es sollen Gemeinschaftsräume eingeplant werden. Bei der Auswahl der Standorte soll u. a. auf eine gute Infrastruktur im Umfeld geachtet werden. Langfristig nutzbare Standorte werden in Mediationsverfahren mit Vertreterinnen aus Politik, Verwaltung, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingshilfe ausgewählt und schrittweise realisiert. Die Ergebnisse des aktuellsten Mediationsverfahrens finden Sie hier.
Im Rahmen der Umsetzung des Konzepts wurden am 19.12.2001 „Richtlinien über die baulichen Standards in Übergangswohnheimen für Flüchtlinge der Stadt Münster“ im Rat der Stadt verabschiedet. Diese bestätigen die im Unterbringungskonzept genannten Standards und enthalten zusätzlich u. a. die Vorgaben, dass die GUs in Wohneinheiten von nicht mehr als acht Personen unterteilt und in Teilen barrierefrei zugänglich sein sollen.
In den Jahren 2014 und 2015 wurde jedoch eine Reihe temporärer GUs geschaffen, die nicht den für neue GUs geltenden Standards entsprachen. Seit Mitte 2016 wurden diese nach und nach wieder aufgelöst oder in ihren Unterbringungsplätzen reduziert.
Im aktuellen Handlungskonzept „Geflüchtete Menschen in Münster“ werden alle Aufgaben der Verwaltung bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen zusammengefasst. Der Entwurf des Konzepts wurde mit Vertreterinnen aus Politik, Verwaltung, Kirchen, Polizei, Wohnungsbauwesen und Flüchtlingshilfe diskutiert und am 22.03.2017 im Rat der Stadt Münster beschlossen. Das Konzept soll regelmäßig überprüft und im Dialog mit dem Politischen Arbeitskreis Flüchtlinge aktualisiert werden.
Das Handlungskonzept vereint das „Konzept zur Integration und Unterbringung“, andere Konzepte und Leitbilder der Migrations- und Flüchtlingsarbeit und enthält auch die überarbeiteten baulichen Standards von 2001. Änderungen wurden darin u.a. folgende vorgenommen: Neue GUs können jetzt in Ausnahmefällen auch bis zu 100 Unterbringungsplätze umfassen, Gemeinschaftsküchen werden kleiner als bisher geplant und es soll WLAN in allen GUs zur Verfügung gestellt werden.
Das Konzept sieht auch ein Stufenmodell (Unterbringungskonzepte mit Stufenmodell) vor.
Hier finden Sie eine Karte der bestehenden und geplanten GUs vom 28.02.2019.
Beispiel: Lünen
Im Rat der Stadt Lünen wurde am 26.04.2012 beschlossen, die Lüner Flüchtlingspolitik neu auszurichten. Der „Beirat für Flüchtlingsfragen“, bestehend aus Vertreterinnen der Verwaltung, der im Rat vertretenen Fraktionen, des Integrationsrates, der Caritas, der Diakonie, des Multikulturellen Forums sowie des Arbeitskreises „Flüchtlinge in Lünen“, wurde beauftragt, ein Unterbringungskonzept zu erarbeiten. Das „Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen“ der Stadt Lünen wurde am 26.02.2014 beschlossen.
Ziel des Konzepts war es, Flüchtlinge vermehrt in Wohnungen gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt unterzubringen und GUs für die befristete „Erstaufnahme“ von guter baulicher Qualität zu schaffen. Neu zu errichtende GUs sollten „Wohnungscharakter“ haben. Dies bedeutet laut Konzept, dass diese maximal 40 Unterbringungsplätze pro GU aufweisen und in die vorhandene Wohnbebauung eingebunden sein sollen. Die GUs sollen abgeschlossene Wohnungen umfassen, die als Familie oder als kleine Wohngemeinschaften von Einzelpersonen bewohnt werden. Jeder Person sollen mindestens 10 qm Wohnfläche zur Verfügung stehen. Bei der Suche nach geeigneten Orten für den Bau der neuen GUs, sollten verschiedene Kriterien wie eine gute Infrastruktur und soziale Faktoren berücksichtigt werden.
Im Jahr 2015 wurden jedoch kurzfristig auch neue GUs eingerichtet, die nicht den beschlossenen Standards entsprachen (siehe auch hier). Am 27.08.2015 wurde im Rat der Stadt Lünen beschlossen, dass an vier Standorten GUs mit 50 Unterbringungsplätzen errichtet werden sollen. Am 06.10.2016 wurden die vier Standorte für dauerhafte GUs im Rat der Stadt Lünen beschlossen. Am 07.09.2018 berichtete www.ruhrnachrichten.de über das Richtfest der ersten neu gebauten GU. Bewohnerinnen sollen dort im Mai 2019 einziehen, wie auf www.luenen.de am 19.03.2019 berichtet wird. Am 03.07.2018 wurde das weitere Vorgehen für die Fläche, auf dem die zweite GU gebaut werden soll im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschlossen. Für die vorgesehene Fläche soll ein Bebauungsplan erstellt werden, der neben der GU bspw. Planungen für geförderten Wohnungsbau, eine KiTa und einen Spielplatz enthält.
Das Unterbringungskonzept sieht auch ein Stufenmodell (Unterbringungskonzepte mit Stufenmodell) vor. Nach einer Aufenthaltsdauer von 24 Monaten soll der Auszug aus einer GU erfolgt sein, „sofern die Lage auf dem Wohnungsmarkt es zulässt und ansonsten keine Bedenken gegen die Anmietung einer eigenen Wohnung bestehen.“ Sozialarbeiterinnen des Caritasverbandes Lünen-Selm-Werne e.V. unterstützen bei der Suche nach einer geeigneten Privatwohnung („Umzugsmanagement“).