| Aktuell, Asylverfahren VG Aachen: "Entscheidung zur Asylantragsablehnung und Abschiebung: Verstoß gegen Dublin-III-Verordnung"

In der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen vom 09.02.2024 geht es um die Ablehnung der Asylanträge zweier minderjähriger Kläger durch die Beklagte, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sowie um die darauf basierende Anordnung zur Abschiebung nach Spanien.
Die Kläger sind afghanische Staatsangehörige, die zunächst ohne ihre Eltern nach Deutschland eingereist sind und hier Asylanträge gestellt haben. Später kamen auch ihre Eltern in Deutschland an und stellten ebenfalls Asylanträge.
Das BAMF lehnte die Asylanträge der Kläger ab und ordnete die Abschiebung nach Spanien an, da es der Ansicht war, dass gemäß der Dublin-III-Verordnung Spanien für die Prüfung der Asylanträge zuständig sei. Die Kläger erhoben Klage gegen diesen Bescheid.
Das Gericht entschied, dass die Ablehnung der Asylanträge und die darauf basierende Abschiebungsanordnung rechtswidrig waren. Die Beklagte hatte keine eigenständigen Wiederaufnahmeersuchen für die Kläger an Spanien gerichtet, wie es gemäß der Dublin-III-Verordnung erforderlich gewesen wäre. Die Erwähnung der Kläger in den Wiederaufnahmeersuchen ihrer Eltern genügte nicht den Anforderungen der Verordnung. Darüber hinaus war die Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats gemäß der Verordnung für die Kläger nicht auf Spanien übertragbar, da sie bereits vor ihren Eltern nach Deutschland eingereist waren und damit nicht unter die Regelung fielen, die bei gleichzeitiger Einreise von Minderjährigen und ihren Eltern anwendbar ist.

Aufgrund dieser Feststellungen hob das Gericht den Bescheid des Bundesamts auf, der die Ablehnung der Asylanträge und die Abschiebungsanordnung enthielt. Auch die Entscheidungen zum Vorliegen von Abschiebungshindernissen und zum Einreise- und Aufenthaltsverbot wurden aufgehoben.

Die vollständige Entscheidung des Verwaltungsgerichts finden Sie hier

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

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Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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