| Zugang zur Versorgung entscheidet über Teilhabe: geflüchtete Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Das Bundesprogramm "Willkommen bei Freunden - Bündnisse für junge Flüchtlinge" ist ein gemeinsames Programm der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und beschreibt in diesem Bericht die rechtliche Situation für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, also Personen mit Handicap, wie auch Schwangere und Kinder:
"Menschen mit Behinderung gehören zu den besonders schutzbedürftigen Personen, deren medizinische Versorgung im Rahmen der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) geregelt ist. Sie regelt unter anderem, ob und bei wem ein besonderes Schutzbedürfnis vorliegt. Diese EU-Aufnahmerichtlinie sollte in Deutschland seit Mitte 2015 in nationales Recht umgesetzt werden.
Des Weiteren gelten wie für alle Kinder und Jugendlichen auch für geflüchtete Kinder und Jugendliche mit Behinderung die UN-Kinderrechtskonvention sowie die UN-Behindertenrechtskonvention. Beide Konventionen stellen das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt und gelten für alle in Deutschland lebenden Kinder - unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Aktuell sind ihre Inhalte an vielen Stellen nicht im deutschen Asylrecht verankert. So kann es zu Widersprüchen zwischen den Menschenrechten, wie sie in der Kinderrechtskonvention und der Behindertenrechtskonvention festgehalten sind, und den Regelungen des deutschen Asylrechts kommen."
Den vollständigen Bericht finden Sie <link https: www.willkommen-bei-freunden.de themenportal artikel zugang-zur-versorgung-entscheidet-ueber-teilhabe-gefluechtete-kinder-und-jugendliche-mit-behinderung _blank external-link>hier.