| Kommunale Aufnahme von Flüchtlingen 08.05.2020 – Herford – beschlossen
Am 08.05.2020 beschließt der Rat der Hansestadt Herford, „15 zusätzliche Aufnahmeplätze für hilfebedürftige Personen in prekären humanitären Situationen in den griechischen Auffanglagern“ anzubieten. Die Bundesregierung solle verstärkt von ihrem Selbsteintrittsrecht nach Art. 17 Dublin III-VO Gebrauch machen und die angebotenen Aufnahmeplätze auch tatsächlich in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus bietet Herford bis zu sechs zusätzliche Aufnahmeplätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) aus griechischen Auffanglagern an. Falls genug Kapazitäten vorhanden sind, soll die Zahl auf zehn UMF erhöht werden.
Mit dem Beschluss tritt die Hansestadt Herford außerdem dem Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ bei und beauftragt die Verwaltung, sich mit den anderen Kommunen „Sichere Häfen“ in NRW abzustimmen.