| Abschiebung Kritik des VG Düsseldorf an Abschiebungspraxis
Anlässlich einer Pressekonferenz am 09.03.2018 zur Vorstellung der Jahreszahlen 2017 von Klagen und Anträgen am Verwaltungsgericht Düsseldorf kritisierten der Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Andreas Heusch und die Vizepräsidentin Gabriele Verstegen die deutsche Abschiebungspraxis. Sie beanstandeten, dass niemand in den Irak und den Iran abgeschoben werde. Im Irak gebe es sichere Gebiete. Zudem würden zu wenige Menschen aus Deutschland in nordafrikanische Staaten abgeschoben. Spanien mache es besser, weil es ein Rückführungsabkommen abgeschlossen habe. Das Gericht wies darauf hin, dass es auch in Afghanistan sichere Gebiete gebe und dennoch dorthin praktisch nur Straftäter abgeschoben würden. Auch zum Thema Kirchenasyl sowie zur psychologischen und gesundheitlichen Betreuung von Abschiebung bedrohter Personen äußerte sich das Gericht kritisch.
Rheinische Post: Verwaltungsgericht Düsseldorf. Richter kritisieren Rückkehr von Bivsis Eltern und Abschiebepraxis (09.03.2018)