| Abschiebungshaft AG Frankfurt a.M.: Haftanordnung rechtswidrig bei unterlassener Ladung des Anwalts
Anbei finden Sie einen Beschluss des Amtsgericht Frankfurt am Main vom 3. Mai 2018.
Der Beschluss bestätigt, dass eine Haftanordnung rechtswidrig ist, wenn der gewählte Anwalt nicht zur Anhörung geladen wird. Das Amtsgericht Frankfurt am Main weist mit dem Beschluss vom 18.4.2018 -934 XIV 370/18- darauf hin, dass es ausreicht, wenn das Gericht aus einem Parallelverfahren Kenntnis von der Bevollmächtigung eines Anwalts hat. Dieser ist auch im weiteren Haftverlängerungsverfahren vom Gericht zu laden, anderenfalls ist die Haft rechtswidrig.
Den Beschluss in voller Länge finden Sie hier.
Einen Beschluss des LG Traunstein v. 07.06.2018 bezüglich der Rechtswidrigkeit der Abschiebungshaft bei einer Nichtaufklärbarkeit der ordnungsgemäßen Einladung des Anwalts zur Anhörung, finden Sie hier.