| Aktuell, Abschiebungshaft BGH, Beschluss XIII ZB 49/21: Transparente Kommunikation bei Haftanträgen unerlässlich
Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 2024 müssen Betroffenen vor gerichtlichen Anhörungen alle wesentlichen Ergänzungen und Änderungen des Haftantrages in geeigneter Weise mitgeteilt und erforderlichenfalls übersetzt werden.
Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.