| Abschiebung Weisungslage zur Durchführung von Abschiebungen während Corona
Anwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf eine Anfrage bezüglich der aktuellen Weisungslage zur Durchführung von Abschiebungen während der Corona-Krise:
Angesichts der schrittweisen Lockerung der Infektionsschutzmaßnahmen, der Öffnung internationaler Grenzen und der Wiederaufnahme des Flugverkehrs werden auch die verfügten Einschränkungen der Rückführung stufenweise aufgehoben. Mit Wirkung vom 30.05.2020 werden Einzelrückführungen und Sammelcharter in Zielstaaten, die im Vergleich zur Bundesrepublik deutlich geringer von der Corona-Pandemie betroffen sind und entsprechende Maßnahmen ermöglichen, wieder durchgeführt. Die Akzeptanz von Sammelchartern macht deutlich, dass die Staaten bereit und in der Lage sind, ihre Staatsangehörigen auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie wieder aufzunehmen und dabei den notwendigen Infektionsschutz zu gewährleisten. Ab dem 15.06.2020 werden mögliche Rückführungen wieder uneingeschränkt durchgeführt.