| Abschiebungshaft BGH: Vollständigkeit des BAMF-Bescheid und Angabe der Minderjährigkeit
Anbei finden Sie einen Beschluss des Bundesgerichtshof (XIII ZB 43/19) vom 19.Oktober 2020:
- Enthält der Bescheid des Bundesamtes in der Ausländerakte kein ausgefülltes Adressfeld, so ist davon auszugehen, dass der Bescheid mit einem Begleitschreiben zugestellt wurde, die neben einer Ausfertigung des Zurückweisungsbescheides auch die nach § 31 Abs. 1 S. 1, § 34 Abs. 2 S. AsylG vorgeschriebenen Teilübersetzungen enthält. Dieses gilt zumindest, wenn im Beschwerdeverfahren nicht dargelegt wurde, dass der Betroffene diese Unterlagen nicht erhalten hat
- Das Gericht muss sich mit der Angabe, dass der Betroffene minderjährig sei, auseinandersetzen
- Afghanische Minderjährige erhalten kein Passersatzpapier
Den vollständigen Beschluss des BHG finden Sie hier.