| Abschiebungshaft Einsatz gegen rechtswidrige Abschiebungshaft: Die Stiftung PRO ASYL verleiht Menschenrechtspreis an Rechtsanwalt Peter Fahlbusch
Pressemitteilung von PRO ASYL vom 28. Juni 2019:
Der Rechtsanwalt Peter Fahlbusch hat seit 2001 bundesweit mehr als 1.800 Menschen in Abschiebungshaft vertreten. Rund die Hälfte von ihnen wurde zu Unrecht inhaftiert, im Durchschnitt jede*r knapp vier Wochen. Zusammengezählt saßen die Mandant*innen von Peter Fahlbusch nach seiner Auswertung insgesamt rund 62 Jahre zu Unrecht in Abschiebungshaft.
Das wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Juli 2014 zur Abschiebungshaft hat Peter Fahlbusch erstritten. Seine Mandantin, eine Geflüchtete aus Syrien, die in Deutschland um Asyl gesucht hatte und abgelehnt wurde, wurde 2011 in Frankfurt in Abschiebungshaft genommen. Diese wurde rechtswidrig in einem normalen Gefängnis inhaftiert. Die Betroffene wurde schließlich aufgrund eines Härtefallverfahrens aus der Haft entlassen und klagte im Anschluss gegen die Inhaftierung. Die Klage ging bis vor den EuGH, der im Vorlageverfahren feststellte, dass das europarechtliche Trennungsgebot in jedem Bundesland zu wahren ist. Das Verfahren hatte PRO ASYL finanziell unterstützt.