| Abschiebungshaft Gesetz zur Änderung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes NRW
Mit der Presseinformation der Landesregierung NRW vom 10. Juli 2018 verkündete das Landeskabinett die Reform des Abschiebungshaftvollzugs in NRW, indem Grundlagen für einen weiteren Ausbau der Unterbringungseinrichtungen für Ausreisepflichtige (UfA) in Büren geschaffen werden sollen.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration teilt mit:
„Wir benötigen mehr Plätze, größere Flexibilität bei der Belegung und mehr Vollzugspersonal.“ Neben dem Ausbau der Einrichtung von derzeit 140 auf 175 Plätze sind umfassende gesetzliche Änderungen notwendig, um den gestiegenen Anforderungen an den Abschiebungshaftvollzug gerecht werden zu können. Die Sicherheitsanforderungen an die Einrichtung in Büren haben sich in den zurückliegenden Jahren durch den deutlichen Anstieg Ausreisepflichtiger, das verbesserte Rückkehrmanagement des Landes, neue Maßstäbe nach dem Fall Amri und der Unterbringung gefährlicher Personen deutlich gewandelt. „Es besteht erheblicher Änderungsbedarf an dem seit Ende 2015 geltenden Gesetz“, betonte Flüchtlingsminister Joachim Stamp, „hierauf reagieren wir mit dem aktuellen Gesetzentwurf.“