| Abschiebungshaft LG Paderborn: Zustellung von Beschlüssen per Fax und Zuständigkeit der Ausländerbehörde bei "Untertauchen"
Anbei finden Sie einen Beschluss (5T103/ 20) des LG Paderborn vom 18. September 2020.
Zur Frage der Zustellung von Beschlüssen per Fax: Die Zustellung des Beschlusses erfolgt gegen Empfangsbekenntnis. Eine Zustellung per Telefax ist nicht ausreichend, um die Frist zu wahren.
Zur Frage der Zuständigkeit der Ausländerbehörde, wenn der Betroffene "untergetaucht" ist: Taucht der Betroffene unter und ändert sich während dieser Zeit die Zuständigkeit der Ausländerbehörde, so ist die neue Ausländerbehörde für den Fall zuständig.
Den vollständigen Beschluss des LG Paderborn finden Sie hier.