| Rückkehrprogramm REAG/GARP 2.0
Das REAG/GARP 2.0 Programm (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) unterstützt Personen finanziell und organisatorisch bei der freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland oder bei der Weiterwanderung in ein anderes Land.
"Aufgrund des hohen Antragsaufkommens kommt es derzeit zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung der Anträge. Bitte stellen Sie sich deshalb darauf ein, dass es bei vollständigen Anträgen aktuell in der Regel bis zu acht Wochen Zeit in Anspruch nehmen kann, bis Ihr Antrag bearbeitet ist und der Förderbescheid Ihnen zugeht. In Einzelfällen, aktuell insbesondere bei den antragsstarken Herkunftsländern, kann die Bearbeitungszeit bis zu zwölf Wochen betragen.
Tagesaktuelle Informationen zur freiwilligen Rückkehr/Reintegration und zur Frage, welche Zielstaaten Teil des REAG/GARP 2.0 Programms sind, erhalten Sie unter diesem Link.
Welche Unterstützung gibt es?
Wieviel Hilfe Sie erhalten können, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und anderen Faktoren ab.
So könnten Sie unterstützt werden:
- Flug- oder Busticket
- Fahrtkosten vom Wohnort zum Flughafen oder (Bus-)Bahnhof
- Geld für die Reise (Reisebeihilfe): 200 EUR pro Person* (100 EUR pro Person unter 18 Jahren)
- Medizinische Unterstützung: während der Reise (zum Beispiel Rollstuhlservice, medizinische Begleitperson) und im Zielland (maximal 2.000 EUR für bis zu drei Monate nach Ankunft)
- Einmalige Förderung: 1.000 EUR pro Person (500 EUR pro Person unter 18 Jahren, pro Familie maximal 3.500 EUR)
*Personen aus bestimmten Ländern, die ohne ein Visum nach Deutschland einreisen konnten, erhalten weniger Geld für die Reise. Dies sind: Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Republik Nordmazedonien, Montenegro, Republik Moldau, Republik Serbien und die Ukraine.
Wer kann REAG/GARP beantragen?
a) Personen aus Nicht-EU-Ländern,
- die ein Asylbegehren (Asylgesuch) geäußert, aber noch keinen rechtswirksamen Asylantrag gestellt haben,
- die sich im Asylverfahren befinden,
- deren Asylantrag abgelehnt wurde und nachvollziehbar ausreisepflichtig sind und
- die asylberechtigt sind oder eine Duldung besitzen,
- Personen, die einen Aufenthaltstitel nach §§ 22-26 AufenthG besitzen,
- Personen, die im Wege des Familiennachzugs nach Deutschland zu einer förderfähigen Person eingereist sind, aber selbst nicht zum förderfähigen Personenkreis gehören
können REAG/GARP erhalten.
b) Personen aus der EU,
- die von Menschenhandel oder Zwangsprostitution betroffen sind, können Unterstützung beantragen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BAMF.