| Rückkehrprogramm "StarthilfePlus" - Ergänzende Reintegrationsunterstützung im Herkunftsland
Seit 2017 wird das REAG/GARP Programm ergänzt durch das Programm StarthilfePlus, das Rückkehrenden in über 40 Zielländern eine Reintegrationsunterstützung gewährt.
Voraussetzung für die Gewährung dieser zusätzlichen Unterstützung ist, dass eine freiwillige Rückkehr mit dem REAG/GARP-Programm bewilligt wird. Die Leistungen sind abhängig von der Staatsangehörigkeit. Ein Anspruch auf Unterstützung besteht nicht.
Optionen der Ziellandunterstützung:
I. Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen
Freiwillig Rückkehrende, die mit dem REAG/GARP-Programm ausreisen und eine Starthilfe erhalten, können in folgenden Zielländern eine ergänzende Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen erhalten: Armenien, Aserbaidschan, Iran, Libanon, Tadschikistan, Türkei
II. Reintegrationsunterstützung für Langzeitgeduldete
Freiwillig Rückkehrende, die mit dem REAG/GARP-Programm in ihr Herkunftsland zurückkehren und nachweislich seit mindestens zwei Jahren in Deutschland geduldet sind, können in folgenden Zielländern eine ergänzende Reintegrationsunterstützung in den Bereichen Wohnen und medizinische Kosten erhalten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Montenegro, Republik Nordmazedonien, Serbien, Republik Moldau, Ukraine
III. Finanzielle Unterstützung nach der freiwilligen Rückkehr (2. Starthilfe nach 6-8 Monaten)
Freiwillig Rückkehrende, die mit dem REAG/GARP-Programm ausreisen und eine Starthilfe bekommen, können in folgenden Ländern finanzielle Unterstützung erhalten: Afghanistan, Algerien, Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Burkina Faso, China, Côte d'Ivoire, DR Kongo, Eritrea, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea Bissau, Indien, Irak, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Mali, Marokko, Mongolei, Niger, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Senegal, Sierra Leone, Sri Lanka, Sudan, Togo, Tunesien, Vietnam
Weitere Informationen können auf der Webseite Returning from Germany abgerufen werden.