| Abschiebung Stadt Köln beschließt Maßnahmen zur Sicherstellung des Kinderwohls bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörde
Der Integrationsrat der Stadt Köln hat am 16.08.2022 einen parteiübergreifenden Antrag zur Sicherstellung des Kinderwohls bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörde beschlossen.
Im Einzelnen beinhaltet der Beschluss die folgenden Punkte :
- Die Verwaltung erarbeitet bis 31.12.2022 Maßgaben zur Ermittlung und Sicherstellung des Kindeswohls bei Entscheidung zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen. Es wird empfohlen den Runden Tisch für Flüchtlingsfragen zu Rate zu ziehen. Hierbei sind neben gesetzlichen Vorgaben auch die Selbstverpflichtungen der Stadt Köln u.a. aus der Eigenschaft als „Kinderfreundliche Kommune“ und Stadt Köln als „Sicherer Hafen“ zu berücksichtigen. Im Zuge der Maßgaben-Ermittlung soll u.a. geprüft werden, ob bei Abschiebungen, von denen Minderjährige betroffen sind, obligatorisch das Jugendamt mit seiner Fach- und Sachkenntnis hinzugezogen werden und eine individuelle Stellungnahme abgewartet werden kann. Hierbei sind außerdem Aspekte der Bildungschancen zu berücksichtigen.
- Zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme und der Möglichkeit der Ausreisepflichtigen, selbst zur Wahrung ihrer Rechte beizutragen und einschlägige Sachverhalte vorzubringen, sind bei Eröffnung der Ausreisepflicht auf die Ausländerrechtliche Beratungskommission (ABK), die Härtefallkommission des Landes und die Beratungsstellen für Geflüchtete hinzuweisen. Außerdem wird bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen empfohlen, die ABK aktiv zu beteiligen, wenn minderjährige Personen betroffen sind.
Der beschlossene Antrag kann hier vollständig eingesehen werden.