| Abschiebung VG Berlin: Polizeiliches Eindringen in Wohnungen ohne Durchsuchungsbeschluss rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Berlin verkündete am 07.10.2021 (VG 10 K 383.19), dass die Polizei Wohnungen von Geflüchteten nur noch mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss betreten darf.
In einem zweiten Punkt wurde die Klage des Klägers abgewiesen: Die Sicherstellung von Mobiltelefonen, Kopfhörern und Portemonnaies durch die Polizei sei rechtmäßig, da diese Gegenstände geeignet seien, sich selbst oder andere zu verletzen.
Das vollständige Urteil finden Sie hier.