| Rechtsprechung Änderungen der "Residenzpflicht" am 1. Januar 2015 in Kraft getreten
Information zur Gesetzesänderung, die am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist und die die Residenzpflicht auf drei Monate beschränkt.
residenzpflicht.info schreibt hierzu: "Das sogenannte Rechtsstellungsverbesserungsgesetz ist heute in Kraft getreten – und damit eine Änderung, nicht aber die Aufhebung der "Residenzpflicht". Gegenüber dem Referentenentwurf enthält das Gesetz nur unwesentliche Änderungen; so wurde der Ausschlussgrund Drogen noch weiter verschärft. Nicht mehr ein "hinreichender Tatverdacht", sondern bereits "Tatsachen, die die Schlussfolgerung rechtfertigen …" führen zum Ausschluss von der Lockerung. Auch der Ausschlussgrund Straftaten wurde beibehalten, ohne ein Mindeststrafmaß anzugeben. Das wird dazu führen, dass Flüchtlingen wegen Bagatelldelikten das Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit vorenthalten wird. Noch nicht abschließend kann eingeschätzt werden, ob Ausländerbehörden mit dem unscheinbaren Satz "Weitere Bedingungen und Auflagen können angeordnet werden" bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten den Aufenthaltsbereich weiterhin beschränken werden. Hier ist ein bundesweites Monitoring der Praxis erforderlich."
Quelle: www.residenzpflicht.info.