| Ukraine FAQ: Grundsicherung (SGB II) für Geflüchtete aus der Ukraine in mehreren Sprachen
Informationen für Menschen aus der Ukraine, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Regionaldirektion NRW sowie die Generalkonsulin haben ein FAQ rund um das Thema SGB II für ukrainische Kriegsflüchtlinge erstellt. (Stand 02.06.2022)
Ab dem 1. Juni 2022 haben Menschen aus der Ukraine unter den hier beschriebenen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II),
wenn Sie hilfebedürftig sind und nicht genug Geld zum Leben haben. Zuständig ist dann das Jobcenter. Dafür müssen Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen.
Das FAQ steht in den folgenden Sprachen zum Download bereit:
- auf deutsch
- auf englisch
- auf ukrainisch
- auf russisch