| Aktuell, Ukraine, Langfristiger Aufenthalt Schreiben des BMI: ergänzende Hinweise zum vorübergehenden Schutz für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Mit einem 3. Länderrundschreiben vom 5. September 2022 gibt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ergänzende Hinweise zu einzelnen wesentlichen Punkten für die Umsetzung des Durchführungsbeschlusses vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.
Die Gliederung des Länderschreibens umfasst die folgenden Punkte:
- Anspruchsberechtigte Personen nach Artikel 2 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses
- Anspruchsberechtigte Personen nach Artikel 2 Absatz 2 des Durchführungsbeschlusses
- Sonstige ukrainische Staatsangehörige nach Artikel 2 Absatz 3 des Durchführungsbeschlusses
- Sonstige nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige nach Artikel 2 Absatz 3 des Durch-führungsbeschlusses
- Zeitpunkt der Ausreise aus der Ukraine und Einreise in das Bundesgebiet
- Familiennachzug und mitgliedstaatenübergreifende Familienzusammenführung
- Ausschluss vorübergehenden Schutzes
- Verwaltungsverfahren
- Verhältnis des Asylverfahrens zur Titelerteilung nach § 24 AufenthG
- Umgang mit Personen, die in der Ukraine ein laufendes Asylverfahren haben
- Zugang zum Integrationskurs
Das 3. Länderschreiben des BMI vom 5. September 2022 können Sie hier einsehen.