| Aktuell, Bildung Erweiterung und Verlängerung des Erlasses „Beschleunigte Aufnahme neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler an einer Schule“ bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen verlängert mit einem neuem Erlass,
die Beschleunigte Aufnahme von neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler an einer Schule bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026. Der Erlass stellt unter anderem Maßnahmen vor, welche beispielsweise die Möglichkeiten beinhalten, Unterricht außerhalb des Stammschulgeländes zu erteilen, Anpassungen der Fachunterrichtsangebote über die Deutschförderung hinaus anzubieten, die Einführung eines Mehrphasenbetriebs im Nachmittagsbereich, Nutzung gemeindeeigener oder angemieteter Räumlichkeiten, sowie die Schaffung von personellen Ressourcen durch befristete Einstellungen. Zudem wird Schulträgern gestattet, Räume für Schülerinnen und Schüler in Bildungsgängen bereitzustellen, wobei räumliche Unterbringungslösungen wie mobile Klassenräume und temporäre Mehrklassen in Erwägung gezogen werden können. Alle Maßnahmen müssen pädagogische Konzepte zur Integration vorweisen und die Leitlinien der Integration berücksichtigen. Der Erlass tritt am 31.07.2026 außer Kraft.
Den Erlass des Ministeriums finden Sie hier