| Arbeit Neues zum Zustimmungsverfahren im Rahmen der Arbeitsmarktzulassung nicht-deutscher Staatsangehöriger
Ab sofort gibt es neue Zuständigkeiten bei der Arbeitsagentur für das Zustimmungsverfahren im Rahmen der Arbeitsmarktzulassung nicht-deutscher Staatsangehöriger.
Die Beamtinnen sind zuständig für die behördeninterne Zustimmung zu Anträgen auf Beschäftigungserlaubnis, z. B. bei Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung, aber auch für die Zustimmung zu Visa-Anträgen neu einreisender Fach- und Arbeitskräfte. Nun sind unter anderem in Meschede, Neuruppin und Darmstadt acht neue Teams geschaffen worden.
Erreichbar sind alle Teams über die zentrale Hotline 0228 713 2000
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