| Bildung Rechtsgutachten zum Recht auf Bildung und Zugang zur Regelschule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen erschienen
Am 28.10.2019 ist das vom Paritätischen Gesamtverband beauftragte Rechtsgutachten "Das Recht auf Bildung und Zugang zur Regelschule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer" erschienen.
Danach sind die Bundesrepublik und ihre Länder nach den Vorgaben des Völker-, EU- und Verfassungsrechts verpflichtet, für minderjährige Kinder von Asylsuchenden den Zugang zum Schul- und Bildungssystem spätestens drei Monate nach Äußerung des Asylbegehrens effektiv sicherzustellen.
In einigen Bundesländern, zu denen auch Nordrhein-Westfalen gehört, ergibt sich eine Einschränkung der Schulpflicht direkt aus dem Schulgesetz. Die Schulpflicht greift hier erst mit der Zuweisung zu einer Gemeinde. Daraus ergibt sich laut Rechtsgutachten, „dass in diesen Bundesländern die landesinterne Verteilung von Kindern im schulpflichtigen Alter und ihren Familien nach § 49 Abs. 2 AsylG spätestens nach drei Monaten erfolgen muss, damit die Schulpflicht und damit eine effektive Beschulung in Regelschulen auch für sie eingreift“ (S. 63).
Das vollständige Rechtsgutachten sowie eine Zusammenfassung des Paritätischen Gesamtverbandes finden Sie hier.