| Bildung Runderlass: Schulnahe Bildungsangebote in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen in NRW
Am 01.07.2020 gaben gemeinsam das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und das Ministerium für Schule und Bildung ein Runderlass zu schulnahen Bildungsangeboten in den Zentralen Unterbringungeinrichtungen (ZUE ) in Nordrhein-Westfalen heraus.
Der Erlass konkretisiert unter anderem die Unterrichtsorganisation sowie Unterrichtsinhalte, welche für Kinder und Jugendliche in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) in Nordrhein-Westfalen gelten. Diese sind nicht schulpflichtig, haben aber während des Aufenthalts in der ZUE einen Anspruch auf Zugang zum Bildungssystem als Unterricht gemäß Artikel 14 der EU-Richtlinie 2013/33/EU vom 26. Juni 2013.
Den gemeinsamen Runderlass zu schulnahen Bildungangeboten in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.