| Aktuell, Ukraine, Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht Berliner Regelungen zum Kriegsflüchtlingsstatus für aus der Ukraine geflohene Drittstaatsangehörige

Am 16.08.2022 hat der Berliner Senat eine Regelung zum Kriegsflüchtlingsstatus für aus der Ukraine geflohene Drittstaatsangehörige beschlossen.

Die Fallgruppen sind in der Senatsvorlage, die hier einsehbar ist, genauer erläutert:

  • Fallgruppe 1: Studierende, die vom Anwendungsbereich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 04. März 2022 erfasst sind, können eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten;
  • Fallgruppe 2: In den Fällen, in denen das LEA das BAMF an dem Prüfverfahren des § 24 AufenthG beteiligt, stellt das LEA eine Fiktionsbescheinigung nach § 24 AufenthG für einen Zeitraum von zunächst zwölf Monaten aus;
  • Fallgruppe 3: Studierende, die sämtliche Voraussetzungen für die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels als § 24 AufenthG erfüllen, können diesen Aufenthaltstitel auf einen entsprechenden Antrag hin erhalten und bedürfen damit keiner gesonderten aufenthaltsrechtlichen Unterstützung;
  • Fallgruppe 4: Studierende, die keiner der vorgenannten Fallgruppen unter-fallen, werden eine Fiktionsbescheinigung nach § 24 AufenthG für einen Zeitraum von sechs Monaten einmalig erhalten, wenn sie glaubhaft darlegen können, dass sie zum Zeitpunkt des Ausbruchs des Krieges (24.02.2022) in der Ukraine studiert haben.

Die Regelungen zu Fallgruppe 1 bis 3 gelten ganz offensichtlich auch für aus der Ukraine geflohene Drittstaater, die keine Studierenden waren bzw. sind. Studierende sind dort nur genannt, weil eine Regelung für Studierende der Arbeitsauftrag der Senats-AG war. Allein die Fallgruppe 4 enthält eine darüber hinausgehende spezielle Regelung, die nur für Studierende gilt.

"Die Regierende Bürgermeisterin hält es für erforderlich, angesichts der bis zum 31. August 2022 laufenden kurzen Antragsfrist eine aktive zielgruppenorientierte Kommunikation zu betreiben; sie bittet alle Senatsmitglieder, die verabredeten Regelungen in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen über alle Kommunikationskanäle zu bewerben".

Hier ist vor allen die Berliner Integrationsbeauftragte gefragt, auch bezüglich der nicht studierenden Personenkreise.


Erste Hinweise SenIAS:

Für Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine geflohen sind und vor Kriegsbeginn in der Ukraine studiert haben, wurde bis zum 31.08.2022 ein beschleunigtes Verfahren eingeräumt. Die Prüfung im UA TXL des LAF wird in diesem Zeitraum auf ein Mindestmaß begrenzt, so dass ein Nachweis eines Studiums in der Ukraine vor Kriegsbeginn im Original, in Kopie oder digital für das beschleunigte Verfahren ausreichend ist. Weitere aufenthaltsrechtliche Prüfungen würde das LAF neben einem Identitätsnachweis für diesen Personenkreis nicht vornehmen, das übernimmt dann das LEA. Es gelten weiterhin die Verteil- und Zuweisungskriterien vom 05.04.2022 (= Nachweis einer Wohnung oder Arbeit oder bestimmter Angehöriger in Berlin). Das LAF wurde gebeten, in andere Bundesländer verteilte Personen (Studierende aus Drittstaaten) an das LEA zu melden, so dass die eingehenden Anträge abgeglichen werden können.

Den Senatsbeschluss vom 16.08.2022 zum Kriegsflüchtlingsstatus für aus der Ukraine geflohene Drittstaatsangehörige ist im Wortlaut hier einsehbar.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand Dezember 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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