| Aktuell, Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht Bundesregierung will Anspruch auf Einbürgerung für verschiedene Personengruppen einschränken
Das BMI hat am 19.05.2023 einen Referentenentwurf zu den geplanten Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz vorgelegt. Laut Projekt Q der GGUA Münster enthalte dieser einige Verbesserungen, vor allem die regelmäßige Verkürzung der Voraufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre und die Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit. Allerdings seien auch erhebliche Verschärfungen vorgesehen, insbesondere die geplante Verschärfung bei der Pflicht zur Lebensunterhaltssicherung gegenüber der jetzigen Rechtslage. Diese würde dazu führen, dass all diejenigen, die nicht Vollzeit arbeiten (können) und ergänzende Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt benötigen, vom Einbürgerungsanspruch ausgeschlossen werden. Das können z. B. Rentnerinnen, Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende, pflegende Angehörige und Schülerinnen sein.