| Migrationspaket Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten – „Spurwechsel“? Asyl und Arbeitsmigration bleiben weiterhin getrennt
Die Koalition hat am 02.10.2018 Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten beschlossen und ein entsprechendes Eckpunktepapier veröffentlicht. Demnach soll ein Fachkräftezuwanderungsgesetz die Arbeitsaufnahme für qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland ermöglichen und die Arbeitsmigration erleichtern. Mit dem neuen Fachkräftezuwanderungsgesetz will die Koalition dem zunehmenden Mangel an Arbeitskräften entgegenwirken. Die Regierung soll bis Ende des Jahres über den geplanten Gesetzentwurf abstimmen, Bundestag und Bundesrat werden sich im kommenden Jahr über den Entwurf beraten.
Die Möglichkeit eines sogenannten „Spurwechsels“, also während eines laufenden Asylverfahrens in ein Verfahren zur Arbeitsmigration zu wechseln, soll es nicht geben. „Am Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration halten wir fest. Wir werden im Aufenthaltsrecht klare Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter definieren, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind“, heißt es im Eckpunktepapier. Vor allem die CSU lehnte einen „Spurwechsel“ strikt ab. Dies begründete sie damit, dass so Wirtschaftsflüchtlinge nicht zur Einreise ermuntert würden, berichtete die Süddeutsche Zeitung am 02.10.2018. Für Fachkräfte der IT-Branche besteht im Eckpunktepapier eine Ausnahme. Liegt kein formaler Abschluss vor, sollen IT-Fachkräfte, bei ausreichender Praxiserfahrung, dennoch in Deutschland arbeiten können. Mit dem Gesetz würde Deutschland erstmals ein eigenes Einwanderungsgesetz bekommen. Für wen dieses Gesetz gedacht ist, wird im Eckpunktepapier deutlich betont: "Wir wollen keine Zuwanderung unqualifizierter Drittstaatsangehöriger".
Qualifizierte Arbeitskräfte sollen - unter der Voraussetzung eines anerkannten Berufsabschlusses, dem Nachweis deutscher Sprachkenntnisse und der Sicherung des Lebensunterhaltes, ein sechsmonatiges Aufenthaltsrecht zur Arbeitsplatzsuche erhalten. Der Bezug von Sozialleistungen soll dabei ausgeschlossen werden. Künftig sollen die aktuelle Beschränkung der Fachkräftezuwanderung auf sogenannte Mangelberufe sowie die Vorrang prüfung entfallen. Beide Regelungen sollen jedoch bei Bedarf wieder eingeführt werden können.
Auch wenn grundsätzlich die Möglichkeit eines „Spurwechsels“ laut Eckpunktepapier nicht vorgesehen ist, existieren hierfür bereits gesetzliche Ansatzpunkte. § 18a AufenthG ermöglicht qualifizierten Geduldeten eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung.
Nach einem Artikel des Migazin vom 04.10.2018 hat die Linksfraktion die Bundesregierung aufgefordert,mehr für die Integration langjährig Geduldeter zu tun.
Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten
Migazin-Koalition einigt sich auf Eckpunkte für Fachkräftegesetz (04.10.2018)
Migazin -Wie die Regierung mehr Fachkräfte ins Land holen will (04.10.2018)
Süddeutsche Zeitung -Union und SPD verständigen sich auf Eckpunkte für Fachkräfteeinwanderungsgesetz (02.10.2018)