| Migrationspaket Geordnete-Rückkehr-Gesetz: Bundesregierung verweigert Antwort zur Zustimmungspflicht des Bundesrates!
Pressemitteilung von Ulla Jelpke, Die Linke, vom 21. Juni 2019:
„Die Bundesregierung weigert sich, auf parlamentarische Anfrage mitzuteilen, wer die mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz verbundenen Mehrkosten übernehmen wird. Das ist inakzeptabel, denn es liegt auf der Hand, dass die Bundesländer die Mehrausgaben für eine verlängerte verpflichtende Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und für besondere Schutzmaßnahmen für Frauen und schutzbedürftige Personen werden tragen müssen. Das führt dazu, dass dieses Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig wird. Das will die Bundesregierung aber offenbar um jeden Preis verhindern“, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, zu der Antwort der Bundesregierung auf ihre Schriftliche Frage, ob aus dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz Mehrkosten für die Bundesländer folgen. Jelpke weiter:
„Zwei Fachausschüsse des Bundesrates haben festgestellt, dass Regelungen des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes mit Mehrausgaben für die Bundesländer verbunden sind und der Bundesrat dem Gesetz deshalb zustimmen muss. ‚Es liegt auf der Hand, dass die vorgenannten Verpflichtungen zu einer erhöhten Kostenbelastung aufseiten der Länder führen werden‘, befand etwa der unionsdominierte Rechtsausschuss des Bundesrates in aller Klarheit.
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