| Migrationspaket Offener Brief an NRW-Ministerpräsident bezüglich des Referentenentwurfs zum FKEG
Der Flüchtlingsrat NRW hat am 29.11.2018 anlässlich der anstehenden Ministerpräsidentenkonferenz einen offenen Brief an den Ministerpräsidenten des Landes NRW, Armin Laschet, verfasst und auf kritische Punkte im Referentenentwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FKEG) hingewiesen.
Das FKEG sieht Neuerungen zur Ausbildungsduldung (§ 60b AufenthG), eine Ausweitung von Arbeitsverboten (§ 60a Abs. 6 AufenthG) sowie die Einführung einer Beschäftigungsduldung (§ 60c AufenthG) vor. Beispielsweise sollen Personen aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ zukünftig auch ein Arbeitsverbot erhalten, wenn sie ihren Asylantrag zurückgenommen oder sie gar keinen gestellt haben. Damit soll also die Nichtstellung eines Asylantrags, für die es gute Gründe gibt, sanktioniert werden.
Des Weiteren ist im Entwurf zum FKEG eine Identitätsklärung Voraussetzung für die Erteilung der Ausbildungsduldung. Die Ausbildungsduldung soll selbst dann nicht erteilt werden, wenn eine Identitätsklärung unmöglich oder unzumutbar ist. Somit wäre diese Duldung schwerer zu erhalten als beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis.
Die Erteilung der Ausbildungsduldung soll außerdem in Ausnahmefällen verweigert werden können, insbesondere bei „missbräuchlicher Beantragung der Ausbildungsduldung“. Diese Regelung würde Ausländerbehörden große Auslegungsspielräume eröffnen um die Erteilung von Ausbildungsduldungen zu verhindern.
Der Flüchtlingsrat NRW appelliert in dem Brief an Ministerpräsident Laschet, sich für eine Verbesserung der aktuellen Vorschläge einzusetzen und plädiert für aufenthaltsrechtliche Lösungen für abgelehnte Asylsuchende und AusländerInnen, die sich in Ausbildung oder Beschäftigung befinden oder auf einem guten Weg sind, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Den Brief an NRW-Ministerpräsident Laschet finden Sie hier.
Den Referentenentwurf zum FKEG finden Sie hier.