| Migrationspaket Stellungnahme von Verbänden und Vereinen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Vorschläge zu bundesgesetzlichen Änderungen zur Fachkräftesicherung und Bleiberechten von Geflüchteten in Deutschland
(Stand 28.11.2018)
Einleitung
Die unterzeichnenden Institutionen setzen sich für eine effektive Arbeitsmarktintegration von nach Deutschland geflohenen Menschen ein. Unser Ziel ist es, in Deutschland schutzsuchende Menschen bei der Integration zu unterstützen. Die Bundesregierung will mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz auch die Potentiale von geflüchteten Menschen stärker nutzbar machen. Dieses Ziel wird mit dem Referentenentwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz verpasst: Statt der angekündigten und notwendigen Verbesserung enthält der Entwurf neben wenigen Verbesserungen erhebliche Verschlechterungen für die Integration schutzsuchender Menschen. Der Entwurf mit Stand 26.11.2018 sieht vor, dass
- die Regelungen zur Ausbildungsduldung überarbeitet (neuer § 60b AufenthG),
- die Arbeitsverbote ausgeweitet (§ 60a Abs. 6 AufenthG),
- sowie eine „Beschäftigungsduldung“ eingeführt werden soll (§ 60c AufenthG).
Notwendig ist aus unserer Sicht die Einführung einer Regelung, von der Studierende, Schüler*innen, Auszubildende und Arbeitnehmende gleichermaßen profitieren. Der Entwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz nimmt jedoch nur Personen in Arbeit oder Ausbildung in den Blick. Wenn, wie vorgesehen, Perspektiven für eine Aufenthaltssicherung nur über Arbeit und Ausbildung bestehen, werden vor allem junge Menschen, die Schulen und Universitäten verlassen, um ihren Aufenthalt über Arbeit oder Ausbildung zu sichern, statt ihren begonnenen Bildungsweg fortzusetzen. Mit dem Entwurf wird die Chance verpasst Integrationshindernisse, wie die fehlende Zugänge zur Ausbildungsförderung und den Sprachkursen, zu beheben.