| Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht Stellungnahme von Amnesty zum Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht in der Fassung vom 16.2.2017:

"Berlin, 17.02.2017

EINLEITUNG

Amnesty International bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Aufgrund der äußerst kurzen Frist zur Stellungnahme von weniger als 24 Stunden geht Amnesty aber davon aus, dass eine ernsthafte Verbändebeteiligung nicht angestrebt wird. Der Beschluss zwischen Bund und Ländern vom 9. Februar 2017, dass der Bund „zeitnah“ ein den Beschlüssen entsprechendes Gesetz auf den Weg bringt, kann nicht als Rechtfertigung für die kurze Fristsetzung dienen. 

Die im Referentenentwurf vorgeschlagenen Verschärfungen bezüglich der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams greifen stärker als die aktuellen Regelungen in die Freiheitsrechte der betroffenen Personen ein. Die Freiheit der Person ist als grundlegendes Menschenrecht in Art. 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), Art. 9 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) sowie Art. 2 II 2 Grundgesetz (GG) verankert. Der Freiheitsentzug ist damit die schärfste Maßnahme eines Staates gegenüber den Menschen auf seinem Staatsgebiet. Die Inhaftierung zum Zweck der Migrationskontrolle muss immer die Ausnahme und das letzte Mittel sein. Sie darf nur angeordnet werden, wenn die Behörden darlegen können, dass alternative, nicht freiheitsentziehende Maßnahmen wirkungslos sind. Die Haft muss verhältnismäßig und die Dauer der Haft so kurz wie möglich sein.
 
Der Gesetzesentwurf weitet die Möglichkeit zur Inhaftnahme so weit aus, dass die Verhältnismäßigkeit in Frage steht. Außerdem kritisiert Amnesty International, dass das Instrument der Abschiebungshaft durch die vorliegenden Vorschläge zweckentfremdet wird, indem die Darstellung der Gefahr für die öffentliche Sicherheit als „Fluchtgefahr“ definiert wird und somit Personen in Abschiebungshaft genommen werden können, obwohl nicht genug Indizien für eine strafrechtliche Verfolgung vorliegen. Damit besteht die Gefahr einer menschenrechtswidrigen Präventivhaft.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand Dezember 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
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