| Weitere aktuelle Gesetzesentwicklungen Beschluss des Bundesrats: Westbalkanregelung bis Ende 2023 verlängert
Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, mit der die sogenannte Westbalkanregelung bis Ende 2023 verlängert wird.
Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt
Arbeitgeber können nach dieser Regelung Arbeitskräfte aus dem Westbalkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien und Serbien) unabhängig von deren formalen Qualifikation für eine Ausbildung oder eine Beschäftigung in Deutschland einstellen. Diese Regelung würde eigentlich Ende 2020 auslaufen.
Starke Nachfrage nach Arbeitskräften aus der Region
Es gibt eine starke Nachfrage nach Arbeitskräften aus dem Westbalkan insbesondere aus dem Baugewerbe, schreibt die Bundesregierung in der Verordnungsbegründung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten durch die Verlängerung Planungssicherheit.