| Weitere aktuelle Gesetzesentwicklungen Jetzt verliert die Union die Geduld mit den Grünen

Artikel der WELT vom 13. Februar 2020:

Grüne und Linke verhindern über den Bundesrat, dass die Zahl der sicheren Herkunftsstaaten vergrößert wird. Unions-Innenexperten planen nun, die Länderkammer zu umgehen. Dann soll die Liste zunächst um sieben Staaten erweitert werden.

Neben den beiden Hauptschaltern der Einwanderungskontrolle, dem Grenzschutz und der Abschiebung, gibt es viele kleine Stellschrauben, mit denen ein Staat Einfluss auf das Ausmaß der Zuwanderung nehmen kann. So kann die Bundesrepublik einige Herkunftsstaaten von Asylbewerbern als „sicher“ einstufen – falls aus den jeweiligen Ländern dauerhaft nur ein sehr kleiner Teil der Asylsuchenden am Ende des Verfahrens tatsächlich als schutzberechtigt anerkannt wird.

Nachdem durch die Aufnahme der Westbalkanländer in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten der Zuzug von dort stark zurückgegangen war, hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, weitere Länder als „sicher“ einzustufen. Zunächst nahm man Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien in den Blick – doch das entsprechende Gesetz konnte bis heute nicht in Kraft treten, weil es keine Mehrheit im Bundesrat für das Vorhaben gibt.

Die zahlreichen von Grünen und Linkspartei mitgetragenen Landesregierungen stellen sich mit Ausnahme Baden-Württembergs gegen das Vorhaben – vor einem Jahr wurde die Entscheidung über die Ausweitung in der Länderkammer auf Antrag der inzwischen abgewählten rot-rot-grünen Landesregierung Thüringens vertagt.

In der Union schwindet allmählich die Geduld: Deswegen hat die Arbeitsgruppe der Innenpolitiker die Bundesregierung am Dienstag aufgefordert, das Gesetz „unverzüglich im Bundesrat zur Abstimmung zu stellen“, wie es in einem Beschluss heißt, der WELT vorliegt. Weil aber kaum jemand mit einem plötzlichen Umdenken der Grünen rechnet, wollen die Unionsabgeordneten die Sache jetzt grundsätzlicher angehen. Und zwar mit einer Gesetzesreform, die es dem Bundestag künftig ermöglichen soll, Staaten als „sicher“ einzustufen, ohne dass die Länderkammer noch zusätzlich zustimmen muss.

Ihrem Beschluss zufolge wollen die Abgeordneten im „nationalen Asylrecht ein neues Rechtsinstitut schaffen: den kleinen sicheren Herkunftsstaat“. Eine solche Einstufung – als (kleiner) sicherer Herkunftsstaat im Sinne der EU-Asylverfahrensrichtlinie –„wäre ohne Zustimmung des Bundesrates möglich“. Daneben würde weiterhin die heute praktizierte Einstufung als (großer) sicherer Herkunftsstaat fortbestehen – dafür wäre auch künftig eine Mehrheit in der Länderkammer notwendig.

Hintergrund ist: Wenn Asylbewerber heute einreisen und ihre Anträge stellen, wird kaum noch geprüft, ob sie Asyl nach dem Grundgesetzartikel 16a benötigen. Denn mit dem Asylkompromiss von 1993 wurde der Artikel so ergänzt, dass keinen Anspruch auf Asyl mehr hat, wer aus einem sicheren Drittstaat einreist. Weil Deutschland ausschließlich von sicheren Drittstaaten umgeben ist, haben nur noch jährlich rund 1000 an den Flug- und Seehäfen ankommende Schutzsuchende die Möglichkeit, das eigentliche Asyl nach dem Grundgesetz zu beantragen.

Bei allen anderen Schutzsuchenden greift nicht das in der Verfassung festgeschriebene Asylrecht, sondern es wird geprüft, ob sie Flüchtlings- oder Subsidiärschutz benötigen. Diese Schutztitel orientieren sich nicht am Grundgesetz, sondern an der EU-Asylverfahrensrichtlinie. Und diese lässt viel Spielraum, wie ein Staat die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat vornehmen möchte.

Die in Deutschland bislang erforderliche Zustimmungspflicht der Länderkammer besteht nur deshalb, weil sie Artikel 16a in Absatz 3 anordnet, worauf der Asylrechtler Daniel Thym in einer Sachverständigen-Stellungnahme für den Innenausschuss des Bundestages im Dezember hinwies.

Neben dem Konstanzer Professor beurteilte auch die Sachverständige des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine solche Regelung als rechtlich umsetzbar. Das dem BAMF übergeordnete Bundesinnenministerium befindet sich seit Wochen in einer „vertieften Prüfung“ des Konzepts, hat diese aber nach Angaben eines Sprechers noch nicht abgeschlossen.

Diese Länder sollen als „sicher“ eingestuft werden

Der CDU-Innenpolitiker Thorsten Frei, auf den die Initiative für die Gesetzesänderung zurückgeht, sagte WELT: „Wir wollen die Möglichkeiten des europäischen Asylrechts nutzen, um ein neues Konzept der sicheren Herkunftsstaaten zu schaffen.“ Laut dem für Migration zuständigen Vizevorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag kann ein solches Vorgehen gegen „missbräuchliche Asylanträge“ im Bundesrat „von den Grünen nicht blockiert werden“ und den „absoluten Stillstand“ in der Frage nach den sicheren Herkunftsstaaten beenden.

Laut dem Beschluss der Arbeitsgruppe vom Dienstag sollen „in einem ersten Schritt Algerien, Marokko, Tunesien, Georgien, Armenien, Gambia und die Elfenbeinküste, in einem zweiten Schritt die Mongolei, Liberia und Indien als sichere Herkunftsstaaten im Sinne der europäischen Asylverfahrensrichtlinie“ eingestuft werden.

Mit der Einstufung müsse das klare Signal verbunden sein: „Wer aus einem sicheren Staat kommt, sollte sich nicht auf den Weg in unser Land machen, um Asyl zu beantragen.“ Deswegen sollen „alle Rechtsfolgen, die heute mit einer Einstufung als sicherer Herkunftsstaat verbunden sind“, auch für die „kleinen“ sicheren Herkunftsstaaten gelten.

Das heißt vor allem: Zwar können Bürger dieser Länder weiter Asylanträge stellen, sie erhalten auch eine Anhörung mit Einzelfallprüfung und Rechtsschutz. Aber: Die Bundesländer dürfen sie länger in der Erstaufnahmeeinrichtung unterbringen, sie haben kürzere Klagefristen und dürfen keine Arbeit aufnehmen. Die Erfahrung zeigt: Je schneller ein Verfahren abgeschlossen ist und je weniger Integrationsmaßnahmen die Migranten erhalten, desto eher gelingt eine Rückführung.

Laut dem Beschluss der Unionspolitiker ist die Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten „nicht zuletzt deshalb geboten, weil die Zahl der Rückführungen derzeit stagniert“ und „es offenkundig in einzelnen Bundesländern“ am Willen fehle, „ablehnende Asylbescheide konsequent durchzusetzen“. Während Bayern im vergangenen Jahr die Zahl der Rückführungen habe steigern können, seien sie in den Ländern Brandenburg, Thüringen und Niedersachsen um mehr als 25 Prozent eingebrochen.

Die Grünen-Bundestagsfraktion lehnt das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten generell ab, weil es „in einem Spannungsverhältnis zu dem individuellen Schutzbegehren der Flüchtlinge steht“. Die Fraktion kritisiert in einem Positionspapier etwa, dass mit der Einstufung „die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine drohende Abschiebung unwahrscheinlicher“ werde. Im konkreten Falle der drei Maghrebstaaten gehen die Grünen unter Berufung auf Berichte von Menschenrechtsaktivisten etwa davon aus, dass Homosexuelle und andere Minderheiten verfolgt würden und die Meinungsfreiheit nicht gewährleistet sei.

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Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

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Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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