| Asylverfahren Arbeitshilfe: Anspruch auf Flüchtlingsstatus statt subsidiärem Schutz für syrische Wehrdienstverweigerer?
In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. November 2020, wurde entschieden, dass einem syrischen Wehrdienstverweigerer, der in Deutschland einen Asylantrag gestellt hatte, zu Unrecht lediglich der subsidiäre Schutz zuerkannt wurde. Ihm hätte stattdessen der Flüchtlingsschutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt werden müssen.
Welche Folgen hat diese Entscheidung für die Beratungspraxis? Was muss bei neuen, was bei laufenden Asylverfahren beachtet werden? Und was sind die Voraussetzungen für einen Asylfolgeantrag? Hier muss vor allem die Antragsfrist (19. Februar 2021) beachtet werden!
Die Rechtsanwältin Oda Jentsch hat für den Paritätischen Gesamtverband und den Paritätischen Berlin eine Arbeitshilfe verfasst hat, welche dabei helfen soll, diese Fragen in der Beratungspraxis besser beantworten zu können.