| Asylverfahren Aktualisierte Fassung des BAMF-Identifizierungskonzepts vulnerabler Personen im Asylverfahren
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat eine aktualisierte und überarbeitete Fassung des Bundesamtskonzept „Die Identifizierung vulnerabler Personen im Asylverfahren" (kurz: Identifizierungskonzept) vorgelegt. Im Zuge der Neuveröffentlichung verweist das BAMF auf die folgenden wesentlichen Neuerungen:
"Das Bundesamtskonzept bildet die Identifizierung von bzw. den Umgang mit potentiell vulnerablen Personen und die Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse im gesamten Asylverfahren ab. Einbezogen sind jeweils auch die unionsrechtlichen Vorgaben nach der Aufnahmerichtlinie und nach der Verfahrensrichtlinie.
Dabei erfolgt eine Differenzierung anhand der föderalen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern. Das heißt auch die Vorgehensweise der Länder ist einbezogen, weil diese den Erstkontakt zu den Schutzsuchenden haben und aufgrund ihres Identifizierungsauftrages für das Bundesamt ein wichtiger Hinweisgeber sind.
Wesentliche Neuerungen im Zuge der Aktualisierung:
- Detailliert eingegangen wird auf den gebotenen besonders sensibler Umgang mit potentiell vulnerablen Antragstellenden insbesondere in der Anhörung.
- Für die Fallarbeit vor allem der Sonderbeauftragten des Bundesamtes bilden sog. „Arbeitshilfen" ein Element, um besondere Schutzbedarfe zu erkennen und die festgelegten Verfahrensgarantien zu gewährleisten. Diese beinhalten sowohl allgemeine Hinweise zur Identifizierung von potentiellen Vulnerabilitäten als auch funktionsspezifisch für die Sonderbeauftragen für unbegleitete Minderjährige, geschlechtsspezifisch Verfolgte, Folteropfer und traumatisierte Asylbewerber sowie Opfer von Menschenhandel.
- Umgesetzt wurde das im Rahmen einer Bund-Länder-Abfrage (2020)nkommunizierte Anliegen auf Vereinheitlichung der Meldung von Vulnerabilitäten. Das Bundesamt hat zwei Meldebögen zur Steuerung der Datenübermittlung durch die Länder an das Bundesamt (§ 8 Abs. 1b AsylG) sowie durch das Bundesamt an die Länder (§ 8 Abs. 3 AsylG) entwickelt. Der Meldebogen nach § 8 Abs. 1b AsylG wird hiermit übermittelt. Parallel ist eine Veröffentlichung auf der Homepage des Bundesamtes vorgesehen."
Das neue Identifizierungskonzept steht hier zum Download bereit. Der zugehörige Meldebogen kann hier heruntergeladen werden.