| Asylverfahren, Weitere Herkunftsstaaten Beschluss des VG Münster: Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG für Ghanaerin
Anbei finden Sie einen Beschluss des VG Münster zum Vorliegen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG. Die Klägerin könnte die lebensnotwendige Versorgung nicht sicherstellen, u. a. aufgrund
- des Fehlens eines sozialen und familiären Netzwerks vor Ort,
- der Zugehörigkeit der in Ghana besonder gefährdeten Gruppe der alleinerziehenden, geschiedenen Frauen und
- des Nachweises psychischer Schwierigkeiten, die die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und die tägliche Sicherung des Überlebens erheblich erschweren.
Den Beschluss in voller Länge finden Sie hier.