| Aktuell, Asylverfahren Bundesverwaltungsgericht: Kein abgeleiteter Flüchtlingsschutz für Familienangehörige eines erst im Aufnahmemitgliedstaat geborenen und dort als Flüchtling anerkannten Kindes
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.11.2023 haben die drittstaatsangehörigen Familienangehörigen eines erst nach der Ausreise aus dem Verfolgerstaat geborenen Kindes, dem in Deutschland die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist, keinen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 26 AsylG. Das gelte auch dann, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft der Eltern oder auch die gesamte Familie mit Ausnahme des Stammberechtigten bereits im Verfolgerstaat bestanden hat.
Die vollständige Meldung des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil finden Sie hier.