| Aktuell, Asylverfahren, Weitere Herkunftsstaaten EU-Gerichtshof stärkt Rechte palästinensischer Flüchtlinge: Schutzanspruch bei unzureichender UNRWA-Unterstützung anerkannt
Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied, dass Staatenlosen palästinensischer Herkunft, die beim UNRWA registriert sind, grundsätzlich die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist, wenn der Schutz oder Beistand des UNRWA nicht länger gewährt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das UNRWA in dem Gebiet, in dem der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, keine menschenwürdigen Lebensbedingungen und Mindestmaß an Sicherheit mehr gewährleisten kann.
Im vorliegenden Fall verließen eine Mutter und ihre Tochter den Gazastreifen und reisten nach Bulgarien ein, wo ihre Asylanträge abgelehnt wurden. Sie argumentierten, dass ihnen der Schutz des UNRWA nicht mehr gewährt werde. Der Gerichtshof klärte, dass die Prüfung eines Folgeantrags alle vorgebrachten Tatsachen umfassen muss.
Sollte das bulgarische Gericht feststellen, dass das UNRWA im Gazastreifen keine angemessenen Lebensbedingungen mehr sicherstellen kann, müssten den Antragstellerinnen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden. Dieser Status wäre jedoch zu verweigern, falls andere Ausschlussgründe gemäß der Qualifikationsrichtlinie vorliegen. Der Gerichtshof betonte die Verschlechterung der Bedingungen im Gazastreifen und die eingeschränkte Fähigkeit des UNRWA, seine Aufgaben zu erfüllen.
Die offizielle Pressemitteilung zum Urteil finden Sie hier.