| Aktuell, Asylverfahren EuGH-Urteil: Flüchtlingsstatus für Frauen bei Identifikation mit Geschlechtergleichheit anerkannt
Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied in der Rechtssache C-646/21, dass Frauen, die sich mit dem Wert der Geschlechtergleichheit identifizieren, die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden kann. Dies gilt auch für minderjährige Frauen, wenn sie während ihres Aufenthalts in einem EU-Mitgliedstaat diesen Grundwert angenommen haben und bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland aufgrund dieser Identifikation Verfolgung befürchten müssen. Der Gerichtshof erkannte an, dass diese Frauen als eine "bestimmte soziale Gruppe" im Sinne eines Verfolgungsgrundes angesehen werden können. Nationale Behörden müssen bei minderjährigen Antragstellern das Kindeswohl berücksichtigen und einen langfristigen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat, insbesondere wenn er identitätsbildend war, bei der Prüfung eines Schutzantrags einbeziehen. Im konkreten Fall ging es um zwei irakische Mädchen in den Niederlanden, die aufgrund ihrer Identifikation mit westlichen Werten bei einer Rückkehr in den Irak Verfolgung befürchteten.
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