| Asylverfahren, Folgeverfahren EuGH-Urteil zeigt: Tausenden syrischen Kriegsdienstverweigerern wurde in Deutschland zu Unrecht ein Asylfolgeantrag verweigert
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem deutschen Fall über die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Kriegsdienstverweigerer entschieden. Der EuGH befürwortet die Möglichkeit für syrische Kriegsdienstverweigerer, Asylfolgeanträge zu stellen, basierend auf einem früheren EuGH-Urteil von 2020, das eine neue Rechtslage festlegt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte zuvor die Asylfolgeanträge dieser Personen abgelehnt, mit der Begründung, dass sich die Rechtslage nicht geändert habe.
Das Urteil des EuGH hat nicht nur Auswirkungen auf die Fälle der syrischen Kriegsdienstverweigerer, sondern stärkt auch die Rechtsposition anderer Schutzsuchender in der EU. Es besagt, dass nach rechtskräftiger Ablehnung von Asylerstanträgen EuGH-Urteile, die wahrscheinlich zur Zuerkennung internationalen Schutzes geführt hätten, als Änderung der Rechtslage betrachtet werden müssen, was die Einreichung von Asylfolgeanträgen ermöglicht.
Das Urteil des EuGHs finden Sie hier