| Aktuell, Asylverfahren FDP fordert schnellere Asylverfahren in NRW
Die FDP-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen fordert in einem Antrag vom 16.01.2024, die Dauer von Asylgerichtsverfahren durch Übernahme des bereits in Rheinland-Pfalz angewendeten Modells einer (weiteren) Zentralisierung der Zuständigkeit für diese Verfahren zu verkürzen. Derzeit betrage die durchschnittliche Dauer in NRW 21,5 Monate, in Rheinland-Pfalz hingegen nur 4,7 Monate.
Den vollständigen Antrag finden Sie hier.
Zum Antrag der FDP gibt es folgende Stellungnahmen:
Das PSZ Düsseldorf und der Flüchtlingsrat NRW äußern in ihrer Stellungnahme vom 02.09.2024 gegenüber dem Antrag gravierende Bedenken. Zwar sei bereits durch eine Verordnung von Juli 2024 eine Konzentration der Zuständigkeiten eingetreten, ob dies jedoch zu einer tatsächlichen Beschleunigung führe, bleibe fraglich. Vielmehr könnten zusätzliche organisatorische Belastungen entstehen, die den Bearbeitungsprozess verzögern. Des Weiteren kritisieren die Autorinnen, dass die geforderte Zentralisierung erheblichen rechtsstaatlichen Bedenken begegnet und u. a. den Zugang von Schutzsuchenden zu Rechtsbeistand erschwert.
Die Verwaltungsrichtervereinigung NRW unterstützt das Anliegen eine kürzere Verfahrensdauer in asylrechtlichen Gerichtsverfahren zu erreichen und verweist auf bereits erzielte Verbesserungen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer habe sich von 24,7 Monaten im Jahr 2021 auf 16,4 Monate im ersten Halbjahr 2024 verkürzt. Allerdings betont die Vereinigung, dass weitere personelle Maßnahmen notwendig sind, um den weiterhin hohen Eingangszahlen gerecht zu werden. Die bestehende organisatorische Konzentration von Asylverfahren nach Herkunftsländern wird als bereits weitgehend umgesetzt beschrieben.
Die Neue Richtervereinigung NRW unterstützt zwar die Intention des Antrags, warnt jedoch davor, dass eine Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten nicht zulasten der Qualität gehen darf. Eine zu starke Fokussierung auf die Beschleunigung von Asylverfahren könnte zu einer Verzögerung anderer verwaltungsgerichtlicher Verfahren führen. Zudem wird das Modell der Zentralisierung, wie es in Rheinland-Pfalz praktiziert wird, für das größere Bundesland Nordrhein-Westfalen als ungeeignet angesehen. Die vorhandene Spezialisierung innerhalb der Gerichte in NRW sei ausreichend.
Die Energiesozietät GmbH äußert in ihrer Stellungnahme Bedenken, ob eine weitere Zentralisierung von Asylverfahren die gewünschte Beschleunigung bringen würde. Organisatorische Umstellungen könnten zu neuen Belastungen führen, ohne den gewünschten Effekt zu erzielen. Außerdem warnt sie davor, Asylverfahren gegenüber anderen Verfahren zu priorisieren, da dies den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Rechtsschutz beeinträchtigen könnte.